Aussteigen? Hier finden Sie Hilfe
Sie fragen sich, ob ein Ausstieg aus den klimaschädlichen Kohlekraftwerken rechtlich möglich ist? Wir haben uns juristisch von einem Gesellschaftsrechtler beraten lassen. Nach Einsicht in die uns zugänglichen Unterlagen, kam er zu folgendem Ergebnis: „Die Gesellschaftsverträge von Trianel und Südweststrom sehen eine Bindung von etwa 20 Jahren vor. In einigen Verträgen wird ein frühester Termin für den Ausstieg genannt, andere nehmen mittelbar auf die Laufzeit der Stromabnehmerverträge Bezug. Im Ergebnis führt das zu einer 20jährigen Bindungsfrist. Damit stellen sich Fragen, die zur Zeit auch in anderen Branchen diskutiert werden. Fraglich ist, ob bei Liefer- oder Stromabnehmerverträgen eine langjährige Bindung zulässig ist. Inhaltliche Grenzen gibt es, wenn solche Verträge immer wieder verwendet werden (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Bei Verbrauchern darf die Bindung nur zwei Jahre betragen, bei Unternehmern heißt es häufig, dass eine Bindung von längstens 10 Jahren zulässig sei. Wenn die Bindungsfrist im Gesellschaftsvertrag einer KG verankert ist, könnte dies gegen einen der Grundsätze des Rechts der Personengesellschaften verstoßen, nämlich die Möglichkeit zum Austritt aus dem Verband (§ 723 Abs. 3 BGB). Es kann juristisch unzulässig sein, eine Kündigung an eine sehr lange Frist zu koppeln oder von ungünstigen Bedingungen abhängig zu machen. Die Einzelheiten sind strittig. Für die Branche der Versorgungsunternehmen, speziell der Kraftwerksbetreiber, wurde so etwas juristisch und ökonomisch noch nicht diskutiert. Die juristischen Fragen sind gestellt. Ob man sie beantworten kann, hängt auch davon ab, auf welche Regelungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wir im Einzelfall stoßen. Dazu möchten wir Stellung nehmen, wenn wir weitere Details recherchieren könnten. Es wäre schön, wenn wir hierzu Informationen aus dem Kreise der betroffenen Kommanditisten erhielten. Diskretion sichern wir zu.“
Für weitere Informationen oder für die Vermittlung anwaltlicher Unterstützung wenden Sie sich bitte an Mona Bricke, klima-allianz deutschland | ||